Arzt-Information

Corona-PCR-Testung über OEGD entfällt ab 1. März 2023

am 24. November 2022 hat das BM für Gesundheit die Nationale Teststrategie SARS-CoV-2 aktualisiert. Diese beinhaltet eine Beendigung der präventiven Testung zum 28.02.2023 (s. Bundesanzeiger vom 24.11.2022).

Wir bitten um Verständnis, dass ab 01.03.2023 die Bearbeitung von eingesandten Proben nicht mehr über einen OEGD-Schein erfolgen kann. Bei asymptomatischen Patienten ist dies nur über die GKV- bzw. PKV-Abrechnung oder als Selbstzahler (IGeL) möglich.
Nach dem 28.02.2023 sind bei Covid-19-Symptomen Tests durch Arztpraxen möglich. Diese Tests sind automatisch vom Laborbudget befreit. Die Abrechnung erfolgt in diesem Fall mit der KVB/Krankenkasse – dafür bitte das Muster 10C verwenden.

Wir danken für Ihr Verständnis und freuen uns auf weiterhin gute Zusammenarbeit.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. med. Thomas Schulzki

 

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Aktuelles

Wechsel im Ärzteteam 17.04.2024
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebes Praxisteam,
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Ab 01.04.24: Beauftragung in-vitro-diagnostischer Leistungen wird vereinheitlicht 28.03.2024
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Neue Abstrichtupfersets für infektionsdiagnostische PCR-Untersuchungen 07.03.2024
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebes Praxisteam, wir möchten Sie bitten, die sog. “trockenen Tupfer“ für infektionsdiagnostische PCR-Untersuchungen durch das bisher schon für die SARS-CoV-2 PCR verwendete cobas®-PCR Abstrichsystem zu ersetzen.
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