Arzt-Information

Muster 10C entfällt ab 1. März 2023

Regelungen zu Muster 10C ab 1. März 2023 außer Kraft gesetzt

Sehr geehrte Einsender,

kurzfristig hat die KVB dem ALM mitgeteilt, dass die BMV-Regelungen zu Muster 10C ab 1. März 2023 außer Kraft gesetzt sind.
Wir bitten um Verständnis, dass daher ab sofort für kurative Corona-PCR-Aufträge nur noch Muster 10 zu verwenden ist.
Wir danken für Ihr Verständnis und freuen uns auf weiterhin gute Zusammenarbeit.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. med. Thomas Schulzki

 

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Aktuelles

Wechsel im Ärzteteam 17.04.2024
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebes Praxisteam,
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Ab 01.04.24: Beauftragung in-vitro-diagnostischer Leistungen wird vereinheitlicht 28.03.2024
Ab dem 1. April 2024 werden alle Materialsendungen für in-vitro-diagnostische Auftragsleistungen nach Abschnitt 1.7 und 30.12.2 EBM sowie nach Kapitel 11, 19 und 32 EBM einheitlich mittels Muster 10 beauftragt.
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Infektionsdiagnostik
Neue Abstrichtupfersets für infektionsdiagnostische PCR-Untersuchungen 07.03.2024
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebes Praxisteam, wir möchten Sie bitten, die sog. “trockenen Tupfer“ für infektionsdiagnostische PCR-Untersuchungen durch das bisher schon für die SARS-CoV-2 PCR verwendete cobas®-PCR Abstrichsystem zu ersetzen.
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